Gesetzgeber verbietet Amalgamversorgungen

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    01.01.2025 08:00 Uhr

    • Zum 1. Januar 2025 werden Amalgamversorgungen vom Gesetzgeber untersagt.
      Auch Ausnahmeindikationen für Kunststofffüllungen entfallen.

      Zum 1. Januar 2025 werden Amalgamversorgungen vom Gesetzgeber untersagt.
      Auch Ausnahmeindikationen für Kunststofffüllungen entfallen.