Gesetzgeber verbietet Amalgamversorgungen
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Zum 1. Januar 2025 werden Amalgamversorgungen vom Gesetzgeber untersagt.
Auch Ausnahmeindikationen für Kunststofffüllungen entfallen.Zum 1. Januar 2025 werden Amalgamversorgungen vom Gesetzgeber untersagt.
Auch Ausnahmeindikationen für Kunststofffüllungen entfallen.